Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Der Arbeitsvertrag selbst ist auch mündlich wirksam. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen aber schriftlich niederlegen, unterzeichnen und aushändigen. Seit August 2022 sind das 15 Angaben nach § 2 NachwG, und zwar überwiegend schon am ersten Arbeitstag. Verstöße können mit bis zu 2.000 € je Fall geahndet werden. Zwei Ausnahmen brauchen zwingend echte Schriftform: die Befristung und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.
Wie lang darf die Probezeit sein?
Höchstens sechs Monate. So lange gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Danach greift ohnehin der Kündigungsschutz, weil die Wartezeit des KSchG abgelaufen ist. Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit zusätzlich im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG).
Wie viel Urlaub muss im Vertrag stehen?
Mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, umgerechnet 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Wer mehr gewährt, sollte im Vertrag zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichem Mehrurlaub trennen: Nur für den Mehrurlaub darf abweichend geregelt werden, etwa zum Verfall.
Sind pauschal abgegoltene Überstunden zulässig?
Nur mit erkennbarer Obergrenze. Eine Klausel, nach der „sämtliche Überstunden" mit dem Gehalt abgegolten sind, ist intransparent und damit unwirksam. Alle geleisteten Überstunden sind dann nachzuvergüten. Als angemessen gelten etwa zehn Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit.
Was kostet ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot?
Mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen, für die gesamte Dauer des Verbots (§ 74 Abs. 2 HGB). Bei zwölf Monaten sind das sechs Monatsgehälter, fällig auch dann, wenn die Person nie zur Konkurrenz gewechselt wäre. Ohne zugesagte Entschädigung ist das Verbot nichtig.
Speichert VertragsKlar die eingegebenen Daten?
Nein. Die Eingaben werden zur Erzeugung des Vertrags verarbeitet und danach verworfen. Es gibt keine Datenbank für Vertragsinhalte. Gespeichert wird ausschließlich ein anonymer Zähler, wie viele Verträge insgesamt erzeugt wurden. Der Entwurf im Browser bleibt lokal und lässt Name, Anschrift und Geburtsdatum der beschäftigten Person bewusst aus.