Klauseln im Arbeitsvertrag
95 Klauseln, wie sie tatsächlich in Verträgen stehen: mit dem, was sie bewirken, der Fundstelle und, wo nötig, einer Formulierung, die hält. 36 davon sind regelmäßig unwirksam.
95 Klauseln
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Arbeit auf Abruf ohne Mindeststundenzahl
Kritisch ArbeitszeitSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer wird nach betrieblichem Bedarf eingesetzt. Eine bestimmte Stundenzahl wird nicht zugesichert.
Was das bedeutetOhne festgelegte Dauer gilt kraft Gesetzes eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart, und die ist auch dann zu vergüten, wenn niemand abgerufen wird. Die Klausel erreicht damit das Gegenteil des Gewollten.
Besser soDie wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 15 Stunden. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus bis zu 25 % zusätzliche Arbeitszeit abrufen; die Lage ist mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen.
§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG -
Arbeitszeit über 48 Stunden pro Woche
Kritisch ArbeitszeitSo steht es im VertragDie wöchentliche Arbeitszeit beträgt 50 Stunden.
Was das bedeutetDie werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; auf zehn Stunden verlängert werden darf sie nur, wenn im Schnitt von sechs Monaten acht Stunden eingehalten werden. Mehr als 48 Wochenstunden im Dauerzustand sind nicht vereinbar, auch nicht einvernehmlich.
Besser soDie regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Vorübergehende Mehrarbeit ist im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes zulässig und wird über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen.
§ 3 ArbZG -
Arbeitszeitkonto mit Ausgleichszeitraum
Unbedenklich ArbeitszeitSo steht es im VertragMehr- und Minderstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto geführt und innerhalb von zwölf Monaten ausgeglichen.
Was das bedeutetSauberes Instrument für schwankende Auslastung. Wichtig ist ein definierter Ausgleichszeitraum. Ohne ihn verfallen Stunden im Streitfall nicht, sondern kumulieren.
§ 3 Satz 2 ArbZG -
Erfassung der Arbeitszeit
Unbedenklich ArbeitszeitSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer erfasst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit im betrieblichen Zeiterfassungssystem.
Was das bedeutetSeit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen, nicht nur Überstunden. Die Pflicht folgt aus dem Arbeitsschutzgesetz und gilt unabhängig von einer Klausel. Wer sie an die Beschäftigten delegiert, bleibt für die Umsetzung verantwortlich.
BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21; § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG -
Feste Wochenarbeitszeit
Unbedenklich ArbeitszeitSo steht es im VertragDie regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, verteilt auf fünf Werktage von Montag bis Freitag.
Was das bedeutetDer Umfang der Arbeitszeit steht fest. Das ist die saubere Variante: Beide Seiten wissen, was geschuldet ist, und Mehrarbeit ist als solche erkennbar.
§ 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG – die vereinbarte Arbeitszeit gehört zu den nachweispflichtigen Vertragsbedingungen. -
Reisezeit ist keine Arbeitszeit
Kritisch ArbeitszeitSo steht es im VertragReisezeiten gelten nicht als Arbeitszeit und werden nicht vergütet.
Was das bedeutetWer auf Weisung des Arbeitgebers reist, erbringt eine Leistung im Interesse des Betriebs. Das Bundesarbeitsgericht hat für Auslandsentsendungen entschieden, dass die erforderliche Reisezeit grundsätzlich zu vergüten ist. Ein pauschaler Ausschluss hält dem nicht stand. Arbeitszeitschutzrechtlich kann dieselbe Zeit trotzdem anders zu bewerten sein als vergütungsrechtlich.
Besser soReisezeiten, die der Arbeitgeber anordnet, werden wie Arbeitszeit vergütet. Zeiten, in denen der Arbeitnehmer ein Verkehrsmittel nicht selbst führt und frei über die Zeit verfügen kann, werden bis zur Höhe der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit angerechnet.
BAG, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17 -
Rufbereitschaft ohne gesonderte Vergütung
Genau hinsehen ArbeitszeitSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer hält sich außerhalb der Arbeitszeit für Rufeinsätze bereit. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Was das bedeutetEs kommt auf die Einschränkung an. Wer den Aufenthaltsort frei wählen kann und nur erreichbar sein muss, leistet Rufbereitschaft; sie zählt überwiegend nicht als Arbeitszeit. Sind die Vorgaben so eng, dass sich die Freizeit nicht mehr gestalten lässt, liegt Bereitschaftsdienst und damit vergütungspflichtige Arbeitszeit vor. Der tatsächliche Einsatz ist immer Arbeitszeit.
Besser soFür Rufbereitschaft erhält der Arbeitnehmer eine Pauschale von 20 Prozent des Stundenentgelts je Bereitschaftsstunde. Zeiten des tatsächlichen Einsatzes werden als Arbeitszeit vergütet.
§ 7 ArbZG; EuGH, Urteil vom 09.03.2021 – C-580/19 -
Ruhepausen und Ruhezeit
Unbedenklich ArbeitszeitSo steht es im VertragDie Arbeitszeit ist bei mehr als sechs Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Nach Arbeitsende ist eine Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten.
Was das bedeutetDie Werte stehen im Gesetz und sind nicht verhandelbar: 30 Minuten bei mehr als sechs, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden, dazu elf Stunden Ruhezeit. Pausen sind keine Arbeitszeit und unbezahlt. Seit August 2022 gehören sie zu den Angaben, die der Arbeitgeber schriftlich niederlegen muss.
§§ 4, 5 Abs. 1 ArbZG; § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG -
Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung
Kritisch ArbeitszeitSo steht es im VertragEs gilt Vertrauensarbeitszeit. Eine Erfassung der Arbeitszeit findet nicht statt.
Was das bedeutetVertrauensarbeitszeit ist erlaubt, sie betrifft aber nur die Frage, wer die Lage der Arbeitszeit bestimmt. Von der Erfassungspflicht befreit sie nicht. Fehlt die Erfassung, trägt der Arbeitgeber im Streit über Überstunden die schlechteren Karten, und der Arbeitsschutz ist verletzt.
Besser soDer Arbeitnehmer teilt sich die Lage der Arbeitszeit eigenverantwortlich ein. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit werden erfasst; die Aufzeichnung erfolgt durch den Arbeitnehmer selbst.
BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21; § 16 Abs. 2 ArbZG -
Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten
Kritisch ÜberstundenSo steht es im VertragMit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Überstunden und Mehrarbeit abgegolten.
Was das bedeutetEine Pauschalabgeltung ohne erkennbare Obergrenze ist intransparent und deshalb unwirksam: Beschäftigte können bei Vertragsschluss nicht absehen, was auf sie zukommt. Fällt die Klausel, sind alle geleisteten Überstunden nachträglich zu vergüten.
Besser soMit der Vergütung sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden mit dem anteiligen Stundenentgelt vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.
§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Transparenzgebot); BAG, Urteil vom 01.09.2010 – 5 AZR 517/09 -
Pflicht zur unbegrenzten Mehrarbeit
Genau hinsehen ÜberstundenSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung Überstunden in beliebigem Umfang zu leisten.
Was das bedeutetMehrarbeit darf verlangt werden, aber nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes und nur, soweit betrieblich erforderlich. „In beliebigem Umfang" geht darüber hinaus und hält einer Inhaltskontrolle nicht stand.
Besser soDer Arbeitnehmer leistet bei betrieblicher Notwendigkeit Mehrarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen.
§ 3 ArbZG, § 307 BGB -
Überstunden nur nach schriftlicher Anordnung
Genau hinsehen ÜberstundenSo steht es im VertragÜberstunden werden nur vergütet, wenn sie zuvor schriftlich angeordnet wurden.
Was das bedeutetDie Klausel ist verbreitet und im Kern zulässig, sie verschiebt aber die Beweislast. Wer Überstunden einklagt, muss ohnehin darlegen, wann er gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Duldung genügt: Wer wochenlang zusieht, kann sich hinterher nicht auf die fehlende Schriftform berufen.
Besser soÜberstunden werden auf Anordnung oder mit Billigung des Arbeitgebers geleistet. Duldet der Arbeitgeber die Mehrarbeit, gilt sie als gebilligt.
BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21 -
Überstundenpauschale mit Obergrenze
Unbedenklich ÜberstundenSo steht es im VertragMit der Vergütung sind bis zu 10 Überstunden monatlich abgegolten. Weitere Überstunden werden ausgeglichen oder vergütet.
Was das bedeutetDie Obergrenze macht die Klausel transparent. Als Faustregel gelten bis zu etwa 10 % der regelmäßigen Arbeitszeit als angemessen.
§ 307 BGB; BAG, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 331/11 -
Überstundenzuschlag erst ab Vollzeitgrenze
Kritisch ÜberstundenSo steht es im VertragEin Zuschlag von 25 Prozent wird für Arbeitsstunden gezahlt, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgehen.
Was das bedeutetEine Teilzeitkraft müsste damit deutlich mehr Mehrarbeit leisten als eine Vollzeitkraft, bevor sie einen Zuschlag bekommt. Der Europäische Gerichtshof und im Anschluss das Bundesarbeitsgericht sehen darin eine Benachteiligung wegen der Teilzeit und, weil überwiegend Frauen betroffen sind, eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts.
Besser soEin Zuschlag von 25 Prozent wird für Stunden gezahlt, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen.
EuGH, Urteil vom 29.07.2024 – C-184/22 und C-185/22; § 4 Abs. 1 TzBfG -
Anrechnung künftiger Tariferhöhungen
Genau hinsehen VergütungSo steht es im VertragÜbertarifliche Zulagen sind auf künftige Tariferhöhungen anrechenbar.
Was das bedeutetDie Anrechnung ist zulässig, wenn sie im Vertrag steht. Fehlt der Vorbehalt und wurde die Zulage über Jahre neben Tariferhöhungen gezahlt, kann eine betriebliche Übung entstehen, die eine spätere Anrechnung ausschließt. Der Vorbehalt gehört deshalb von Anfang an in den Vertrag, nicht erst in die erste Erhöhung.
BAG, Urteil vom 01.03.2006 – 5 AZR 363/05 -
Bonus im freien Ermessen des Arbeitgebers
Genau hinsehen VergütungSo steht es im VertragÜber die Zahlung eines Bonus entscheidet der Arbeitgeber nach freiem Ermessen.
Was das bedeutetEin Bonus, der Arbeitsleistung vergütet, steht nicht im Belieben des Arbeitgebers. Die Entscheidung muss billigem Ermessen entsprechen und ist gerichtlich überprüfbar. Wer die Leistung ohne nachvollziehbaren Grund auf null setzt, muss damit rechnen, dass das Gericht die Höhe selbst festsetzt.
Besser soDer Arbeitnehmer erhält einen jährlichen Bonus, dessen Höhe sich nach den zu Jahresbeginn vereinbarten Zielen richtet. Der Arbeitgeber entscheidet über die Zielerreichung nach billigem Ermessen und legt die Berechnung offen.
§ 315 BGB; BAG, Urteil vom 03.08.2016 – 10 AZR 710/14 -
Deutschlandticket oder Jobrad als Sachbezug
Genau hinsehen VergütungSo steht es im VertragDer Arbeitgeber stellt ein Jobticket zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Leistung ist jederzeit widerruflich.
Was das bedeutetSachbezüge sind zulässig und steuerlich begünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Wird der Sachbezug per Entgeltumwandlung finanziert, entfällt die Begünstigung. Ein Widerrufsvorbehalt ist nur wirksam, wenn er den Grund nennt und der widerrufliche Teil unter 25 Prozent der Gesamtvergütung bleibt.
Besser soDer Arbeitgeber gewährt zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ein Deutschlandticket. Der Widerruf ist nur aus wirtschaftlichen Gründen möglich und wird drei Monate im Voraus angekündigt.
§ 3 Nr. 15 EStG; BAG, Urteil vom 12.01.2005 – 5 AZR 364/04 -
Festes Monatsgehalt
Unbedenklich VergütungSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.500,00 €, zahlbar jeweils zum Monatsletzten.
Was das bedeutetHöhe, Fälligkeit und Zusammensetzung des Entgelts gehören zu den Angaben, die schriftlich niederzulegen sind.
§ 2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG -
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Genau hinsehen VergütungSo steht es im VertragSonderzahlungen erfolgen freiwillig und begründen auch bei wiederholter Zahlung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft.
Was das bedeutetDer Vorbehalt soll eine betriebliche Übung verhindern. Er wirkt aber nur, wenn er eindeutig ist. Die Kombination aus „freiwillig" und einem zusätzlichen Widerrufsvorbehalt im selben Satz gilt als widersprüchlich und fällt komplett.
Besser soDie Zahlung eines Weihnachtsgeldes erfolgt freiwillig. Ein Rechtsanspruch für die Zukunft wird auch durch wiederholte Zahlung nicht begründet.
§ 307 BGB; BAG, Urteil vom 08.12.2010 – 10 AZR 671/09 -
Fälligkeit der Vergütung
Unbedenklich VergütungSo steht es im VertragDie Vergütung wird zum Ende des Kalendermonats fällig und bargeldlos auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Konto überwiesen.
Was das bedeutetOhne Regelung gilt die gesetzliche Fälligkeit nach Ablauf des Zeitabschnitts. Eine ausdrückliche Regelung vermeidet Streit über Verzugszinsen.
§ 614 BGB -
Rückzahlung von Sonderzahlungen bei Kündigung
Kritisch VergütungSo steht es im VertragDas Weihnachtsgeld ist zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31.03. des Folgejahres endet.
Was das bedeutetSonderzahlungen mit Entgeltcharakter – also solche, die geleistete Arbeit vergüten – dürfen nicht an ein Verbleiben im Betrieb gekoppelt werden. Die Rückzahlungspflicht ist dann unwirksam. Anders bei reinen Treueprämien.
Besser soDie Sonderzahlung honoriert ausschließlich Betriebstreue. Sie ist zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Arbeitnehmers vor dem 31.03. des Folgejahres endet.
BAG, Urteil vom 18.01.2012 – 10 AZR 667/10 -
Stundenlohn unter dem Mindestlohn
Kritisch VergütungSo steht es im VertragDer Stundenlohn beträgt 11,00 € brutto.
Was das bedeutetDer gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar. Eine Vereinbarung darunter ist insoweit unwirksam; es gilt automatisch der Mindestlohn, und die Differenz ist nachzuzahlen. Verstöße sind bußgeldbewehrt bis 500.000 €.
Besser soDer Stundenlohn beträgt mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn.
§ 3 MiLoG, § 21 MiLoG -
Verzicht auf Entgeltansprüche im Voraus
Kritisch VergütungSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Mehrarbeit.
Was das bedeutetEin Vorausverzicht auf unabdingbare Ansprüche – Mindestlohn, Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung – ist unwirksam. Solche Klauseln sind ein Warnsignal für die Qualität des gesamten Vertrags.
§ 3 MiLoG, § 13 BUrlG, § 12 EFZG -
Widerrufsvorbehalt für Gehaltsbestandteile
Genau hinsehen VergütungSo steht es im VertragDer Arbeitgeber behält sich vor, die Zulage jederzeit zu widerrufen.
Was das bedeutetWiderruflich dürfen höchstens rund 25 bis 30 % des Gesamtverdienstes sein, und der Widerrufsgrund muss im Vertrag stehen. „Jederzeit" ohne Grund ist unwirksam. Die Zulage wird dann zum festen Bestandteil.
Besser soDie Zulage kann bei nachhaltiger wirtschaftlicher Verschlechterung des Unternehmens mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten widerrufen werden. Sie beträgt höchstens 20 % des Gesamtverdienstes.
§ 308 Nr. 4 BGB; BAG, Urteil vom 12.01.2005 – 5 AZR 364/04 -
Zielvereinbarung wird jährlich abgeschlossen
Genau hinsehen VergütungSo steht es im VertragDie Ziele werden jährlich zwischen den Parteien vereinbart. Ohne Zielvereinbarung entsteht kein Anspruch.
Was das bedeutetDer zweite Satz ist der gefährliche. Unterlässt es der Arbeitgeber, Ziele zu vereinbaren, schuldet er Schadensersatz in Höhe des Bonus, der bei realistischen Zielen erreichbar gewesen wäre. Der Anspruch entfällt nicht dadurch, dass eine Vereinbarung fehlt, die der Arbeitgeber selbst hätte anstoßen müssen.
Besser soDie Ziele werden bis zum 31. März eines Jahres vereinbart. Kommt eine Vereinbarung aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, nicht zustande, gilt der Bonus als zu 100 Prozent erreicht.
§ 280 Abs. 1, § 283 BGB; BAG, Urteil vom 17.12.2020 – 8 AZR 149/20 -
Anspruch auf Entgeltumwandlung
Unbedenklich AltersversorgungSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer kann Teile seines Entgelts im Wege der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwenden.
Was das bedeutetDer Anspruch besteht kraft Gesetzes für jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr. Der Arbeitgeber darf den Durchführungsweg bestimmen, den Anspruch selbst aber nicht abwählen.
§ 1a Abs. 1 BetrAVG -
Entgeltumwandlung ohne Arbeitgeberzuschuss
Kritisch AltersversorgungSo steht es im VertragEine Entgeltumwandlung ist möglich. Ein Zuschuss des Arbeitgebers wird nicht gewährt.
Was das bedeutetSeit 2019 für neue und seit 2022 für alle Zusagen muss der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Betrages zuschießen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Zuschuss ist zwingend; eine Klausel, die ihn ausschließt, geht ins Leere, und die Beträge sind nachzuzahlen.
Besser soDer Arbeitgeber leistet zur Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrages, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.
§ 1a Abs. 1a BetrAVG, § 26a BetrAVG -
Versorgungsträger namentlich genannt
Unbedenklich AltersversorgungSo steht es im VertragVersorgungsträger ist die Musterversorgungskasse VVaG, Kassenweg 3, 12345 Musterstadt.
Was das bedeutetIst eine betriebliche Altersversorgung zugesagt, gehören Name und Anschrift des Versorgungsträgers zu den Angaben, die der Arbeitgeber schriftlich niederlegen muss. Die bloße Zusage genügt nicht. Ohne die Angabe weiß niemand, wo die Ansprüche später geltend zu machen sind.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 NachwG -
Abgeltung nicht genommenen Urlaubs ausgeschlossen
Kritisch UrlaubSo steht es im VertragNicht genommener Urlaub wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abgegolten.
Was das bedeutetKann der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten. Das ist zwingendes Recht und lässt sich vorab nicht abbedingen. Die Klausel ist unwirksam; abgegolten wird trotzdem, und zwar für den gesetzlichen wie für den vertraglichen Mehrurlaub, wenn der Vertrag beide nicht ausdrücklich trennt.
Besser soKann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er abgegolten.
§ 7 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG -
Automatischer Verfall von Resturlaub
Kritisch UrlaubSo steht es im VertragNicht genommener Urlaub verfällt ersatzlos zum 31.12. des Kalenderjahres.
Was das bedeutetUrlaub verfällt seit 2019 nur noch, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den Urlaubsanspruch hingewiesen und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat. Ohne diesen Hinweis sammelt sich der Anspruch an, über Jahre hinweg und ohne Verjährung.
Besser soDer Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Der Arbeitgeber weist rechtzeitig auf noch offene Urlaubstage und den drohenden Verfall hin. Eine Übertragung ins Folgejahr bis zum 31.03. ist möglich.
EuGH, Urteil vom 06.11.2018 – C-684/16; BAG, Urteil vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15 -
Betriebsferien werden auf den Urlaub angerechnet
Genau hinsehen UrlaubSo steht es im VertragDer Arbeitgeber kann Betriebsferien festlegen, die auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden.
Was das bedeutetBetriebsferien sind zulässig, wenn dringende betriebliche Belange sie rechtfertigen. Sie dürfen aber nicht den gesamten Urlaub aufbrauchen: Ein Teil muss zur freien Verfügung bleiben, in der Rechtsprechung überwiegend drei Fünftel. Besteht ein Betriebsrat, hat er bei der Festlegung mitzubestimmen.
Besser soDer Arbeitgeber kann bis zu zwei Wochen Betriebsferien festlegen und gibt sie bis zum 31. Januar des Jahres bekannt. Der übrige Urlaub bleibt frei planbar.
§ 7 Abs. 1 BUrlG; § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG -
Urlaub unter dem gesetzlichen Mindesturlaub
Kritisch UrlaubSo steht es im VertragDer Urlaubsanspruch beträgt 18 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche.
Was das bedeutetDer gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, umgerechnet 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Weniger ist nicht vereinbar; die Klausel ist insoweit unwirksam.
Besser soDer Urlaubsanspruch beträgt 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche.
§ 3 Abs. 1 BUrlG i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG -
Urlaub verfällt auch bei Langzeiterkrankung
Genau hinsehen UrlaubSo steht es im VertragUrlaub, der bis zum 31. März des Folgejahres nicht genommen wurde, verfällt in jedem Fall.
Was das bedeutetWer durchgehend arbeitsunfähig ist, kann Urlaub nicht nehmen. Sein Anspruch verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. War die Person im Urlaubsjahr zeitweise arbeitsfähig, muss der Arbeitgeber vorher auf den drohenden Verfall hingewiesen haben, sonst verfällt nichts. Ein pauschales „in jedem Fall" trifft beide Fälle nicht.
Besser soUrlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Der Arbeitgeber weist rechtzeitig auf offene Urlaubstage und einen möglichen Verfall hin. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt der Anspruch 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
§ 7 Abs. 3 BUrlG; BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 245/19 -
Urlaub über dem gesetzlichen Mindestmaß
Unbedenklich UrlaubSo steht es im VertragDer Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Davon entfallen 20 Tage auf den gesetzlichen Mindesturlaub.
Was das bedeutetDie Aufteilung in gesetzlichen und vertraglichen Mehrurlaub ist mehr als Kosmetik: Nur für den Mehrurlaub darf abweichend geregelt werden, etwa zum Verfall oder zur Kürzung. Ohne Trennung gelten die strengen gesetzlichen Regeln für den gesamten Urlaub.
§ 3 BUrlG; BAG, Urteil vom 22.05.2012 – 9 AZR 575/10 -
Zwölftelung bei unterjährigem Ein- oder Austritt
Unbedenklich UrlaubSo steht es im VertragBei Ein- oder Austritt im laufenden Kalenderjahr besteht der Urlaubsanspruch anteilig, ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat.
Was das bedeutetDie anteilige Berechnung ist zulässig. Eine Grenze gilt beim Austritt in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit: Dann steht der volle Jahresurlaub zu.
§ 5 BUrlG -
Probezeit im befristeten Vertrag
Genau hinsehen ProbezeitSo steht es im VertragBei einer Befristung auf zwölf Monate gilt eine Probezeit von sechs Monaten.
Was das bedeutetSeit 2022 muss die Probezeit bei befristeten Verträgen im Verhältnis zur erwarteten Vertragsdauer stehen. Eine halbjährige Probezeit in einem Jahresvertrag ist regelmäßig zu lang.
Besser soBei einer Vertragsdauer von zwölf Monaten beträgt die Probezeit einen Monat.
§ 15 Abs. 3 TzBfG -
Probezeit von sechs Monaten
Unbedenklich ProbezeitSo steht es im VertragDie ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Was das bedeutetSechs Monate sind das gesetzliche Maximum für die verkürzte Kündigungsfrist. Sie decken sich mit der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes.
§ 622 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG -
Probezeit über sechs Monate
Kritisch ProbezeitSo steht es im VertragDie Probezeit beträgt zwölf Monate.
Was das bedeutetDie verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt höchstens sechs Monate. Eine längere Probezeit ist nicht per se unwirksam, aber ab dem siebten Monat greifen die regulären Fristen, und der Kündigungsschutz ohnehin.
Besser soDie ersten sechs Monate gelten als Probezeit.
§ 622 Abs. 3 BGB -
Attest ab dem ersten Krankheitstag
Unbedenklich KrankheitSo steht es im VertragDer Arbeitgeber kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen.
Was das bedeutetDas darf der Arbeitgeber, und zwar ohne besonderen Anlass. Gesetzlich Versicherte lassen die Bescheinigung heute elektronisch abrufen; die Anzeigepflicht selbst bleibt bestehen.
§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG -
Ausschluss der Entgeltfortzahlung
Kritisch KrankheitSo steht es im VertragFür die ersten drei Krankheitstage besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Was das bedeutetKarenztage gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Der Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung entsteht nach vierwöchiger Beschäftigung und kann vertraglich nicht abbedungen werden.
Besser soIm Krankheitsfall wird das Entgelt für die Dauer von sechs Wochen fortgezahlt.
§ 3 EFZG, § 12 EFZG -
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Unbedenklich KrankheitSo steht es im VertragNach längerer Arbeitsunfähigkeit bietet der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement an.
Was das bedeutetWer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf das Angebot. Die Teilnahme ist freiwillig, das Angebot nicht. Unterlässt der Arbeitgeber es, wird eine spätere krankheitsbedingte Kündigung deutlich schwerer zu rechtfertigen: Er muss dann darlegen, dass auch ein Verfahren nichts geändert hätte.
§ 167 Abs. 2 SGB IX; BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13 -
Entgeltfortzahlung bei wiederholter Erkrankung
Unbedenklich KrankheitSo steht es im VertragBei erneuter Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Was das bedeutetSechs Wochen gibt es je Krankheitsfall. Bei derselben Ursache beginnt der Anspruch neu, wenn zwischen den Erkrankungen sechs Monate lagen oder seit der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind. Bei einer neuen, davon unabhängigen Erkrankung entstehen die sechs Wochen ohnehin neu.
§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG -
Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Unbedenklich KrankheitSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer zeigt die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich an. Der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung bei der Krankenkasse ab.
Was das bedeutetSeit 2023 melden Ärzte die Arbeitsunfähigkeit gesetzlich Versicherter elektronisch an die Krankenkasse; der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden, bleibt. Privat Versicherte und Minijobber in Privathaushalten legen weiterhin eine Bescheinigung vor.
§ 5 Abs. 1, Abs. 1a EFZG -
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
Unbedenklich Familie & TeilzeitSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer kann eine Verringerung seiner Arbeitszeit nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
Was das bedeutetWer länger als sechs Monate beschäftigt ist und in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern arbeitet, kann eine dauerhafte Verringerung verlangen. Der Arbeitgeber muss zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der Anspruch besteht auch ohne Klausel; sie schadet aber nicht, weil sie ihn sichtbar macht.
§ 8 TzBfG -
Befristete Teilzeit (Brückenteilzeit)
Unbedenklich Familie & TeilzeitSo steht es im VertragEine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit richtet sich nach § 9a TzBfG.
Was das bedeutetSeit 2019 lässt sich die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre verringern, mit Rückkehr auf die alte Stundenzahl. Der Anspruch gilt in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern; zwischen 46 und 200 gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze. Wichtig ist der Unterschied zu § 8: Nach der einfachen Verringerung gibt es kein Zurück.
§ 9a TzBfG -
Elternzeit und Teilzeit während der Elternzeit
Unbedenklich Familie & TeilzeitSo steht es im VertragAnsprüche auf Elternzeit richten sich nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
Was das bedeutetElternzeit steht bis zum dritten Geburtstag zu, bis zu 24 Monate davon lassen sich zwischen dem dritten und achten Geburtstag nehmen. Sie ist spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich zu verlangen. Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Teilzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden.
§§ 15, 16 BEEG -
Kündigung während der Elternzeit ausgeschlossen
Unbedenklich Familie & TeilzeitSo steht es im VertragWährend der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz.
Was das bedeutetAb dem Verlangen, frühestens acht Wochen vor Beginn, bis zum Ende der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Eine Ausnahme braucht die Zustimmung der obersten Landesbehörde. Ohne sie ist die Kündigung nichtig, unabhängig vom Grund.
§ 18 BEEG -
Leistungen nur für Vollzeitkräfte
Kritisch Familie & TeilzeitSo steht es im VertragDie Jahressonderzahlung wird an Vollzeitbeschäftigte gezahlt.
Was das bedeutetTeilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen es. Leistungen sind anteilig zu gewähren. Eine Klausel, die Teilzeitkräfte ganz ausnimmt, trifft überwiegend Frauen und ist zusätzlich als mittelbare Benachteiligung angreifbar.
Besser soTeilzeitbeschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung anteilig im Verhältnis ihrer vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.
§ 4 Abs. 1 TzBfG; § 3 Abs. 2 AGG -
Fester Arbeitsort
Unbedenklich ArbeitsortSo steht es im VertragArbeitsort ist die Niederlassung in Berlin.
Was das bedeutetEin fest benannter Arbeitsort bindet beide Seiten. Eine Versetzung an einen anderen Standort setzt dann eine Änderungsvereinbarung oder eine Änderungskündigung voraus.
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG -
Mobiles Arbeiten mit Widerrufsvorbehalt
Unbedenklich ArbeitsortSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer kann bis zu zwei Tage pro Woche mobil arbeiten. Die Regelung ist freiwillig und kann mit einer Frist von einem Monat widerrufen werden.
Was das bedeutetEin Rechtsanspruch auf Homeoffice besteht nicht. Wird es ohne Vorbehalt jahrelang praktiziert, kann daraus eine betriebliche Übung entstehen. Der Widerrufsvorbehalt verhindert das. Arbeitsschutz und Arbeitszeiterfassung gelten im Homeoffice unverändert.
§ 106 GewO; ArbSchG -
Versetzung an jeden Standort
Genau hinsehen ArbeitsortSo steht es im VertragDer Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer jederzeit an einen anderen Ort und in eine andere Tätigkeit zu versetzen.
Was das bedeutetVersetzungsvorbehalte sind grundsätzlich zulässig, die Ausübung unterliegt aber billigem Ermessen. Eine Versetzung, die Wohnort und Familie sprengt, hält dem nicht stand. Eine Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten ist über das Direktionsrecht ohnehin nicht möglich.
Besser soDer Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer unter Wahrung seiner Interessen eine andere gleichwertige Tätigkeit an einem anderen Standort des Unternehmens zuweisen.
§ 106 GewO, § 315 BGB -
Befristung mit Sachgrund
Unbedenklich BefristungSo steht es im VertragDie Befristung erfolgt zur Vertretung von Frau Müller während deren Elternzeit.
Was das bedeutetMit Sachgrund – Vertretung, Projekt, Saison, Erprobung – ist die Befristung auch über 24 Monate hinaus und nach Vorbeschäftigung möglich. Der Sachgrund muss tatsächlich vorliegen; er im Vertrag zu benennen ist nicht zwingend, erleichtert aber die Beweisführung.
§ 14 Abs. 1 TzBfG -
Befristung ohne Unterschrift vor Arbeitsbeginn
Kritisch BefristungSo steht es im VertragDer befristete Vertrag wird nach Arbeitsantritt unterzeichnet.
Was das bedeutetDie Befristungsabrede bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag erst nach Arbeitsantritt unterschrieben, ist die Befristung unwirksam und das Arbeitsverhältnis unbefristet. Eine spätere Unterschrift heilt den Mangel nicht. Auch eine qualifizierte elektronische Signatur genügt nicht.
§ 14 Abs. 4 TzBfG, § 126 BGB -
Sachgrundlose Befristung
Genau hinsehen BefristungSo steht es im VertragDas Arbeitsverhältnis ist bis zum 31.12. befristet. Die Befristung erfolgt ohne Sachgrund.
Was das bedeutetZulässig bis zu 24 Monate, innerhalb dieser Zeit höchstens dreimal verlängerbar. Voraussetzung: Es bestand zuvor nie ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber. Das Bundesverfassungsgericht lässt Ausnahmen nur zu, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt.
§ 14 Abs. 2 TzBfG; BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 – 1 BvL 7/14 -
Sachgrundlose Befristung über 24 Monate
Kritisch BefristungSo steht es im VertragDas Arbeitsverhältnis wird ohne Sachgrund auf drei Jahre befristet.
Was das bedeutetÜberschreitet die sachgrundlose Befristung 24 Monate, ist die Befristungsabrede unwirksam, und das Arbeitsverhältnis gilt als von Anfang an unbefristet geschlossen. Für den Arbeitgeber ist das das teuerste Ergebnis, das ein Formfehler im Vertrag haben kann.
Besser soDas Arbeitsverhältnis ist auf 24 Monate befristet.
§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 16 TzBfG -
Abwerbeverbot nach Vertragsende
Kritisch KündigungSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung keine Mitarbeiter des Arbeitgebers abzuwerben.
Was das bedeutetEin Abwerbeverbot, das über das Vertragsende hinauswirkt, schränkt die berufliche Betätigung ein. Es wird deshalb wie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot behandelt: Ohne zugesagte Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Leistungen ist es nichtig. Zwei Jahre sind zudem die Obergrenze.
Besser soWährend des Bestehens des Arbeitsverhältnisses unterlässt der Arbeitnehmer die Abwerbung von Mitarbeitern. Eine nachvertragliche Bindung wird nicht vereinbart.
§§ 74 ff. HGB; BAG, Urteil vom 30.01.2024 – 9 AZR 116/23 -
Aufhebungsvertrag ohne Hinweis auf die Sperrzeit
Genau hinsehen KündigungSo steht es im VertragDie Parteien beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum 31.12.
Was das bedeutetWer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis mit auf und riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht nur ausnahmsweise, etwa wenn er den Vertrag in seinem Interesse angestoßen hat. Wer unterschreibt, sollte vorher mit der Agentur für Arbeit sprechen.
Besser soDie Parteien beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum 31.12. Der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen, dass der Abschluss dieser Vereinbarung zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann, und hatte Gelegenheit, sich beraten zu lassen.
§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III -
Ende mit Erreichen der Regelaltersgrenze
Unbedenklich KündigungSo steht es im VertragDas Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.
Was das bedeutetEine Altersgrenze, die an die Regelaltersrente anknüpft, ist zulässig. Sie ist eine Befristung, braucht deshalb die Schriftform und muss vor Arbeitsantritt unterschrieben sein. Wer über die Grenze hinaus weiterarbeiten will, kann das Ende einvernehmlich hinausschieben, mehrfach und ohne Sachgrund.
§ 41 Satz 2 SGB VI; § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG -
Gesetzliche Kündigungsfristen
Unbedenklich KündigungSo steht es im VertragNach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB.
Was das bedeutetDie Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Mit der Betriebszugehörigkeit verlängert sie sich stufenweise bis auf sieben Monate zum Monatsende, allerdings nur für den Arbeitgeber.
§ 622 BGB -
Hinweis auf die Klagefrist
Unbedenklich KündigungSo steht es im VertragWill der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Was das bedeutetDie drei Wochen sind eine Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, gegen den gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, und zwar unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war. Seit August 2022 gehört der Hinweis auf die Frist zu den Angaben, die der Arbeitgeber schriftlich niederlegen muss.
§§ 4, 7 KSchG; § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 NachwG -
Längere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer
Kritisch KündigungSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer kann mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, der Arbeitgeber mit der gesetzlichen Frist.
Was das bedeutetFür den Arbeitnehmer darf keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber. Die Klausel ist unwirksam; es gilt dann die kürzere Frist.
Besser soFür beide Seiten gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
§ 622 Abs. 6 BGB -
Schriftformerfordernis der Kündigung
Unbedenklich KündigungSo steht es im VertragDie Kündigung bedarf der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Was das bedeutetDas gilt ohnehin kraft Gesetzes und ist zwingend. Eine Kündigung per E-Mail, Messenger oder Scan ist nichtig. Die Frist läuft dann weiter, als wäre nie gekündigt worden.
§ 623 BGB, § 126 BGB -
Vorabverzicht auf Kündigungsschutzklage
Kritisch KündigungSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer verzichtet auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Was das bedeutetAuf den Kündigungsschutz kann im Voraus nicht verzichtet werden. Die Klausel ist unwirksam. Zulässig ist ein Verzicht erst nach Ausspruch der Kündigung, etwa im Abwicklungsvertrag, und selbst dort nur gegen Gegenleistung.
§ 4 KSchG, § 134 BGB -
Widerrufliche Freistellung nach Kündigung
Unbedenklich KündigungSo steht es im VertragNach Ausspruch einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung offener Urlaubsansprüche von der Arbeitsleistung freistellen.
Was das bedeutetDie Anrechnung auf den Urlaub gelingt nur bei unwiderruflicher Freistellung. Bei widerruflicher bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und ist am Ende abzugelten. Wer beides will, muss unwiderruflich freistellen.
BAG, Urteil vom 19.05.2009 – 9 AZR 433/08 -
Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis
Unbedenklich ZeugnisSo steht es im VertragBei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis.
Was das bedeutetDer Anspruch besteht ohnehin. Er umfasst wahlweise ein einfaches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit oder ein qualifiziertes über Leistung und Verhalten. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das Fortkommen nicht erschweren; eine elektronische Form ist ausgeschlossen.
§ 109 GewO -
Verzicht auf das Zeugnis
Kritisch ZeugnisSo steht es im VertragMit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle Ansprüche einschließlich des Zeugnisanspruchs abgegolten.
Was das bedeutetDer Zeugnisanspruch entsteht erst mit der Beendigung. Ein Verzicht im Arbeitsvertrag, also lange vorher, geht ins Leere. Auch eine Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag erfasst ihn nur, wenn sie ihn ausdrücklich benennt – wer ihn stillschweigend mit abräumt, scheitert.
Besser soMit Erfüllung dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt. Unberührt bleiben der Anspruch auf Zeugniserteilung und unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung.
§ 109 GewO; BAG, Urteil vom 16.09.1974 – 5 AZR 255/74 -
Zwischenzeugnis auf Verlangen
Unbedenklich ZeugnisSo steht es im VertragBei einem berechtigten Interesse erhält der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis.
Was das bedeutetEin Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht geregelt, der Anspruch folgt aus der Fürsorgepflicht bei triftigem Grund: Vorgesetztenwechsel, Versetzung, bevorstehende Bewerbung, angekündigter Betriebsübergang. Eine Klausel, die das ausdrücklich zusagt, erspart im Ernstfall die Diskussion über den Grund.
§ 241 Abs. 2 BGB i. V. m. § 109 GewO -
Ausschlussfrist mit Schriftformerfordernis
Kritisch AusschlussfristenSo steht es im VertragAnsprüche sind schriftlich geltend zu machen.
Was das bedeutetSeit dem 01.10.2016 darf für die Geltendmachung höchstens Textform verlangt werden. Eine E-Mail muss genügen. Verlangt die Klausel Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, ist sie unwirksam.
Besser soAnsprüche sind in Textform geltend zu machen.
§ 309 Nr. 13 lit. b BGB -
Ausschlussfrist unter drei Monaten
Kritisch AusschlussfristenSo steht es im VertragAnsprüche verfallen, wenn sie nicht binnen zwei Monaten geltend gemacht werden.
Was das bedeutetWeniger als drei Monate je Stufe benachteiligen unangemessen. Die Klausel ist unwirksam, und zwar vollständig: Eine Reduktion auf das zulässige Maß findet nicht statt. Es gilt dann die reguläre dreijährige Verjährung.
Besser soAnsprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.
§ 307 Abs. 1 BGB; BAG, Urteil vom 28.09.2005 – 5 AZR 52/05 -
Zweistufige Ausschlussfrist (drei Monate)
Unbedenklich AusschlussfristenSo steht es im VertragAnsprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Lehnt die Gegenseite ab, verfallen sie, wenn nicht innerhalb weiterer drei Monate Klage erhoben wird. Ausgenommen sind Ansprüche auf den Mindestlohn, aus Vorsatz sowie aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Was das bedeutetDie saubere Fassung. Drei Monate je Stufe sind die Untergrenze, die Ausnahmen sind zwingend. Fehlt der Mindestlohn-Vorbehalt in einem seit 2015 geschlossenen Vertrag, ist die gesamte Klausel unwirksam.
§ 202 Abs. 1 BGB, § 3 Satz 1 MiLoG; BAG, Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18 -
Vertragsstrafe über einem Monatsgehalt
Kritisch VertragsstrafeSo steht es im VertragBei Nichtantritt der Arbeit oder vertragswidriger Beendigung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern fällig.
Was das bedeutetDie Obergrenze orientiert sich am Entgelt, das bis zum nächsten zulässigen Kündigungstermin angefallen wäre. In der Probezeit sind das zwei Wochen. Eine höhere Strafe ist unangemessen und fällt komplett weg.
Besser soBei Nichtantritt der Arbeit wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Entgelts fällig, das bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist angefallen wäre, höchstens jedoch ein Bruttomonatsgehalt.
§ 307 BGB; BAG, Urteil vom 23.09.2010 – 8 AZR 897/08 -
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung
Kritisch WettbewerbsverbotSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden.
Was das bedeutetOhne zugesagte Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen Leistungen ist das Verbot nichtig. Niemand ist daran gebunden, auch der Arbeitgeber kann nichts daraus herleiten. Wird zu wenig zugesagt, ist das Verbot unverbindlich: Der Arbeitnehmer wählt dann, ob er sich daran hält und zahlen lässt.
Besser soFür die Dauer des Wettbewerbsverbots von zwölf Monaten zahlt der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.
§§ 74 ff. HGB, insbesondere § 74 Abs. 2 HGB -
Wettbewerbsverbot über zwei Jahre
Kritisch WettbewerbsverbotSo steht es im VertragDas Wettbewerbsverbot gilt für drei Jahre nach Vertragsende.
Was das bedeutetMehr als zwei Jahre sind unverbindlich. Der zeitliche Überhang fällt weg, das Verbot bleibt für zwei Jahre bestehen.
Besser soDas Wettbewerbsverbot gilt für zwölf Monate nach Vertragsende.
§ 74a Abs. 1 Satz 3 HGB -
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Genau hinsehen RückzahlungSo steht es im VertragKündigt der Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Fortbildung, sind die Kosten vollständig zurückzuzahlen.
Was das bedeutetBindungsdauer und Fortbildungslänge müssen im Verhältnis stehen: als Richtwert ein Jahr Bindung je zwei Monate Fortbildung. Die Rückzahlung muss zeitanteilig sinken, und sie darf nur greifen, wenn der Arbeitnehmer den Grund für das Ausscheiden zu vertreten hat. Fehlt eine dieser Bedingungen, ist die Klausel komplett unwirksam.
Besser soBei einer Fortbildungsdauer von zwei Monaten gilt eine Bindungsdauer von zwölf Monaten. Der Rückzahlungsbetrag verringert sich für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach Abschluss der Fortbildung um ein Zwölftel. Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen ausscheidet, die er nicht zu vertreten hat.
§ 307 BGB; BAG, Urteil vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21 -
Generelles Nebentätigkeitsverbot
Kritisch NebentätigkeitSo steht es im VertragJede Nebentätigkeit ist untersagt.
Was das bedeutetEin pauschales Verbot greift in die Berufsfreiheit ein und ist unwirksam. Untersagt werden darf nur, was den Arbeitgeber tatsächlich beeinträchtigt: etwa Konkurrenztätigkeit oder eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit.
Besser soNebentätigkeiten sind vorher anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann sie untersagen, wenn betriebliche Interessen entgegenstehen.
Art. 12 Abs. 1 GG, § 307 BGB -
Nebentätigkeit mit Anzeigepflicht
Unbedenklich NebentätigkeitSo steht es im VertragDie Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber vorher anzuzeigen. Sie darf nur untersagt werden, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen.
Was das bedeutetDie zulässige Variante: Der Arbeitgeber erfährt von der Nebentätigkeit und kann prüfen, ob Arbeitszeitgesetz oder Wettbewerbsinteressen berührt sind, ohne ein Verbot in der Hinterhand zu haben, das es rechtlich nicht gibt.
Art. 12 GG; § 3 ArbZG -
Verbot, über das eigene Gehalt zu sprechen
Kritisch VerschwiegenheitSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer verpflichtet sich, über die Höhe seiner Vergütung auch gegenüber Kollegen Stillschweigen zu bewahren.
Was das bedeutetSolche Klauseln behindern die Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots und sind unwirksam. Beschäftigte dürfen über ihr eigenes Gehalt sprechen; die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zementiert das zusätzlich.
Besser soDer Arbeitnehmer wahrt Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Erörterung der eigenen Vergütung bleibt hiervon unberührt.
§ 612a BGB, § 307 BGB; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 – 2 Sa 237/09 -
Verschwiegenheitspflicht
Unbedenklich VerschwiegenheitSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Unberührt bleiben Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Was das bedeutetWichtig ist der Vorbehalt für Whistleblowing: Eine Verschwiegenheitsklausel darf zulässige Meldungen nicht erfassen; entsprechende Vereinbarungen sind insoweit unwirksam.
§ 5 HinSchG, § 32 HinSchG; GeschGehG -
Hinweis auf die Verarbeitung von Beschäftigtendaten
Unbedenklich DatenschutzSo steht es im VertragDer Arbeitgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Arbeitnehmers, soweit dies für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Über Einzelheiten informiert das gesonderte Datenschutzinformationsblatt.
Was das bedeutetRechtsgrundlage ist das Gesetz, nicht die Einwilligung. Deshalb gehört in den Vertrag ein Hinweis und keine Zustimmungserklärung. Die Informationspflichten selbst erfüllt ein separates Merkblatt.
§ 26 BDSG, Art. 13 DSGVO -
Pauschale Datenschutz-Einwilligung im Vertrag
Kritisch DatenschutzSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer willigt in die Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten zu allen betrieblichen Zwecken ein.
Was das bedeutetEine Einwilligung im Arbeitsverhältnis muss freiwillig, zweckgebunden und jederzeit widerruflich sein. Pauschal, im Vertrag versteckt und ohne echte Wahlmöglichkeit erfüllt sie keine dieser Anforderungen und ist unwirksam.
Besser soDie Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von § 26 BDSG. Für darüber hinausgehende Zwecke – etwa Fotos auf der Unternehmenswebsite – wird eine gesonderte, jederzeit widerrufliche Einwilligung eingeholt.
Art. 7 DSGVO, § 26 Abs. 2 BDSG -
Unbefristete Nutzung von Mitarbeiterfotos
Kritisch DatenschutzSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer überträgt dem Arbeitgeber das zeitlich unbegrenzte Recht zur Nutzung von Fotoaufnahmen seiner Person.
Was das bedeutetDie Einwilligung in Bildveröffentlichungen ist widerruflich, wenn sich die Umstände ändern, erst recht nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein unwiderruflicher Rechteübergang im Arbeitsvertrag hält nicht.
Besser soDer Arbeitnehmer willigt gesondert und widerruflich in die Nutzung von Fotoaufnahmen für die interne und externe Unternehmenskommunikation ein.
§ 22 KunstUrhG; BAG, Urteil vom 19.02.2015 – 8 AZR 1011/13 -
Anordnung von Kurzarbeit
Genau hinsehen SonstigesSo steht es im VertragDer Arbeitgeber ist berechtigt, Kurzarbeit anzuordnen.
Was das bedeutetKurzarbeit kürzt Arbeitszeit und Entgelt und braucht deshalb eine Rechtsgrundlage: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eben eine Vertragsklausel. Eine pauschale Ermächtigung ohne Ankündigungsfrist und ohne Voraussetzungen ist zu unbestimmt. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld gegenüber der Agentur für Arbeit hängt davon nicht ab, wohl aber die Wirksamkeit der Entgeltkürzung.
Besser soDer Arbeitgeber kann Kurzarbeit einführen, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Die Einführung wird mit einer Frist von drei Wochen angekündigt.
§ 95 SGB III; BAG, Urteil vom 18.11.2015 – 5 AZR 491/14 -
Ausschluss betrieblicher Regelungen
Kritisch SonstigesSo steht es im VertragBetriebsvereinbarungen und Tarifverträge finden auf dieses Arbeitsverhältnis keine Anwendung.
Was das bedeutetBetriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Beschäftigten des Betriebs; ein vertraglicher Ausschluss ist wirkungslos. Auch ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag lässt sich nicht abwählen.
Besser soAuf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils geltenden Betriebsvereinbarungen in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.
§ 77 Abs. 4 BetrVG, § 5 TVG -
Doppelte Schriftformklausel
Kritisch SonstigesSo steht es im VertragÄnderungen bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
Was das bedeutetDie doppelte Variante soll mündliche Abreden endgültig ausschließen. In Formularverträgen ist sie unwirksam, weil sie den falschen Eindruck erweckt, eine mündliche Zusage sei wertlos.
Besser soÄnderungen bedürfen der Textform. Individuell ausgehandelte Abreden bleiben auch ohne Einhaltung dieser Form wirksam.
§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; BAG, Urteil vom 20.05.2008 – 9 AZR 382/07 -
Dynamische Bezugnahme auf einen Tarifvertrag
Genau hinsehen SonstigesSo steht es im VertragEs gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags für den Einzelhandel in seiner jeweils gültigen Fassung.
Was das bedeutetDie dynamische Bezugnahme bindet an jede künftige Tarifrunde, auch dann, wenn das Unternehmen später aus dem Arbeitgeberverband austritt. Das ist gewollt oder ein teurer Nebeneffekt; entschieden werden sollte es bewusst.
Besser soEs gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung (statische Bezugnahme).
BAG, Urteil vom 23.02.2017 – 6 AZR 665/15; EuGH, Urteil vom 27.04.2017 – C-680/15 -
Einfache Schriftformklausel
Genau hinsehen SonstigesSo steht es im VertragÄnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Was das bedeutetEine einfache Schriftformklausel verhindert nicht, dass mündliche Abreden oder betriebliche Übung wirksam werden. Eine spätere Individualabrede geht ihr vor. Sie ist harmlos, aber sie leistet weniger, als ihr Wortlaut verspricht.
Besser soÄnderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Individuelle Abreden haben Vorrang.
§ 305b BGB -
Gerichtsstand am Sitz des Arbeitgebers
Kritisch SonstigesSo steht es im VertragAusschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Arbeitgebers.
Was das bedeutetEine Gerichtsstandsvereinbarung mit Arbeitnehmern ist nur zwischen Kaufleuten möglich, und Arbeitnehmer sind das nicht. Die Klausel ist unwirksam. Geklagt werden kann am Sitz des Arbeitgebers, am gewöhnlichen Arbeitsort oder am Ort der Niederlassung; die Wahl liegt bei der klagenden Partei.
Besser soFür Streitigkeiten aus diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte.
§ 38 ZPO; § 48 Abs. 1a ArbGG -
Herausgabe von Unterlagen und Arbeitsmitteln
Unbedenklich SonstigesSo steht es im VertragBei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sämtliche Unterlagen, Daten und Arbeitsmittel unaufgefordert herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Was das bedeutetÜbliche und wirksame Regelung. Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ist zulässig, weil Betriebsmittel im Eigentum des Arbeitgebers stehen.
§ 667 BGB analog, § 985 BGB -
Hinweispflichten beim Minijob
Unbedenklich SonstigesSo steht es im VertragDer Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann. Die Beschäftigung wird bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
Was das bedeutetMinijobber sind rentenversicherungspflichtig und können sich auf Antrag befreien lassen. Der Verzicht kostet Rentenpunkte und die Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente. Der Hinweis gehört deshalb in den Vertrag.
§ 6 Abs. 1b SGB VI, § 8 SGB IV -
Rechtswahl bei Auslandsbezug
Genau hinsehen SonstigesSo steht es im VertragAuf dieses Arbeitsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Was das bedeutetEine Rechtswahl ist zulässig, sie darf der beschäftigten Person aber nicht den Schutz zwingender Vorschriften des Staates entziehen, in dem sie gewöhnlich arbeitet. Wer dauerhaft in Österreich arbeitet, behält dessen Kündigungsschutz, auch wenn im Vertrag deutsches Recht steht. Ohne Auslandsbezug ist die Klausel schlicht überflüssig.
Art. 8 Rom-I-Verordnung (VO (EG) Nr. 593/2008) -
Regelung zu Arbeitnehmererfindungen
Genau hinsehen SonstigesSo steht es im VertragSämtliche Erfindungen des Arbeitnehmers gehen entschädigungslos auf den Arbeitgeber über.
Was das bedeutetDiensterfindungen kann der Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Dann entsteht aber ein gesetzlicher Vergütungsanspruch, auf den im Voraus nicht verzichtet werden kann. „Entschädigungslos" ist damit unwirksam.
Besser soDiensterfindungen sind dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Nimmt er sie in Anspruch, richtet sich die Vergütung nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen.
§§ 6, 9, 22 ArbnErfG -
Salvatorische Klausel
Unbedenklich SonstigesSo steht es im VertragSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Was das bedeutetÜblich und unschädlich, aber sie rettet keine unwirksame Klausel. An deren Stelle tritt das Gesetz, nicht eine „möglichst nahekommende" Regelung. Der oft angehängte Ersetzungssatz läuft in Arbeitsverträgen leer.
§ 306 BGB -
Verkürzte Frist für Entschädigungsansprüche
Kritisch SonstigesSo steht es im VertragAnsprüche wegen Benachteiligung sind innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen.
Was das bedeutetDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht für Entschädigung und Schadensersatz eine Frist von zwei Monaten vor. Diese Frist darf durch Vertrag nicht verkürzt werden, nur durch Tarifvertrag. Eine kürzere Klausel ist unwirksam; es bleibt bei zwei Monaten.
Besser soAnsprüche nach § 15 AGG sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis von der Benachteiligung schriftlich geltend zu machen.
§ 15 Abs. 4 AGG -
Verzicht auf Abmahnung vor Kündigung
Kritisch SonstigesSo steht es im VertragBei Pflichtverletzungen kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
Was das bedeutetOb eine Abmahnung nötig ist, entscheidet sich nach dem Einzelfall und nicht nach dem Vertrag. Bei steuerbarem Verhalten ist sie regelmäßig Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung, weil das mildere Mittel vorgeht. Eine Klausel kann diese Prüfung nicht abbedingen; sie erweckt nur den Eindruck, sie sei erledigt.
Besser soVor einer verhaltensbedingten Kündigung wird der Arbeitnehmer abgemahnt, soweit das Verhalten steuerbar ist und eine Abmahnung nach den Umständen Erfolg verspricht.
§ 314 Abs. 2 BGB; § 1 Abs. 2 KSchG; BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 651/13 -
Vollständige Angaben nach dem Nachweisgesetz
Unbedenklich SonstigesSo steht es im VertragDer Vertrag enthält sämtliche wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 NachwG.
Was das bedeutetSeit August 2022 muss der Arbeitgeber 15 Angaben schriftlich niederlegen und unterschrieben aushändigen, vom Arbeitsort über die Vergütungszusammensetzung bis zum Verfahren bei Kündigung. Ein vollständiger Vertrag erfüllt das mit; fehlt etwas, drohen Bußgelder bis 2.000 € je Verstoß.
§ 2 NachwG, § 4 NachwG
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