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Arbeitsvertrag Servicekraft

Minijob mit fester Stundenzahl – ohne sie greift die 20-Stunden-Fiktion des TzBfG.

In der Gastronomie hängen drei Dinge zusammen, die einzeln harmlos aussehen: die Geringfügigkeitsgrenze, die mit dem Mindestlohn steigt, die tägliche Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz und die Ruhezeit zwischen geteilten Diensten. Wer eines davon übersieht, hat schnell einen Minijob, der keiner mehr ist, oder ein Bußgeld.

Vertragsart Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Arbeitszeit 9 Std./Woche
Vergütung 14,50 € / Std.
Urlaub 12 Tage
Probezeit 6 Monate
Berufsfeld

Was im Berufsfeld Gastronomie zusätzlich gilt

Der Vertragstext weiter unten ist der allgemeine. Diese Punkte kommen hinzu und stehen in keinem Muster, weil sie sich nicht als Klausel formulieren lassen.

  1. Die Pausen richten sich nach der tatsächlichen Arbeitszeit

    Ab mehr als sechs Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause zu gewähren, ab mehr als neun Stunden 45 Minuten; aufteilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten. Länger als sechs Stunden am Stück darf nicht gearbeitet werden. Eine Pause, in der die Person am Platz bleiben und einspringen muss, ist keine Pause, sondern Arbeitszeit.

    § 4 ArbZG
  2. Geteilte Dienste stoßen an die Ruhezeit

    Nach Arbeitsende sind grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit einzuhalten. Im Gaststättengewerbe darf auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ausgeglichen wird. Die Ruhezeit beginnt erst nach dem Ende der zweiten Schicht, nicht in der Pause dazwischen.

    § 5 Abs. 1 und 2 ArbZG
  3. Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn

    Seit 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze – und mit ihr die zulässige Stundenzahl. Wer das übersieht, rutscht ungewollt in die Sozialversicherungspflicht.

    § 8 Abs. 1a SGB IV
  4. Arbeitszeiten müssen täglich aufgezeichnet werden

    Im Gaststättengewerbe besteht eine besondere Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens am siebten Tag festzuhalten und zwei Jahre aufzubewahren. Verstöße sind bußgeldbewehrt.

    § 17 Abs. 1 MiLoG i. V. m. § 2a SchwarzArbG
  5. Trinkgeld ist kein Entgelt des Arbeitgebers

    Trinkgeld steht der beschäftigten Person zusätzlich zu und lässt sich nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Eine Klausel, die es abführt oder verrechnet, ist unwirksam.

    § 107 Abs. 3 Satz 1 GewO

Das vollständige Vertragsmuster

Erzeugt mit demselben Werkzeug, das Ihnen auch Ihren eigenen Vertrag baut – mit den Werten aus der Übersicht oben.

Ihr Vertragsentwurf · 15 Paragraphen · erzeugt am 03.09.2026

Minijob (geringfügige Beschäftigung)

Arbeitgeber
Musterfirma GmbH Musterstraße 1, 12345 Musterstadt vertreten durch die Geschäftsführung
Arbeitnehmer
Max Mustermann Beispielweg 7, 12345 Musterstadt geboren am 01.01.1990

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als Servicekraft im Bereich Service eingestellt. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere: – Bedienung der Gäste im Restaurantbereich – Aufnahme und Ausgabe von Bestellungen – Abrechnung und Kassenführung im Servicebereich – Vorbereitung und Eindecken der Tische Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer unter Wahrung seiner Interessen eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

§ 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.03.2026. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§ 3 Arbeitsort

Arbeitsort ist Musterstraße 1, 12345 Musterstadt.

§ 4 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung auf die Wochentage richten sich nach der betrieblichen Regelung. Die Arbeitszeit ist bei einer Dauer von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG). Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet. Der Arbeitgeber kann Überstunden anordnen, soweit betriebliche Erfordernisse dies verlangen, die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und die Mehrarbeit dem Arbeitnehmer im Einzelfall zumutbar ist. Als Überstunden gelten nur Stunden, die der Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt hat. Geleistete Überstunden werden mit dem anteiligen Stundenentgelt vergütet.

§ 5 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält einen Bruttostundenlohn von 14,50 €. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Grundlage der geleisteten Stunden; die Vergütung wird zum Ende des Kalendermonats fällig und bargeldlos auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Konto überwiesen. Das monatliche Arbeitsentgelt überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nicht. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale an. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann.

§ 6 Urlaub

Der Urlaubsanspruch beträgt 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer 3-Tage-Woche. Damit ist der gesetzliche Mindesturlaub abgedeckt. Der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Der Arbeitgeber weist rechtzeitig auf noch offene Urlaubstage und einen möglichen Verfall hin. Eine Übertragung in das folgende Kalenderjahr ist bis zum 31. März möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr, besteht der Urlaubsanspruch anteilig mit einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat.

§ 7 Arbeitsverhinderung

Der Arbeitnehmer zeigt jede Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich an. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen; der Arbeitgeber kann sie bereits ab dem ersten Tag verlangen. Im Krankheitsfall wird das Entgelt nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes für die Dauer von bis zu sechs Wochen fortgezahlt.

§ 8 Fortbildung

Ein Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung besteht nicht. Ist eine Fortbildung zur Ausübung der geschuldeten Tätigkeit gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, ist sie für den Arbeitnehmer kostenfrei und gilt als Arbeitszeit (§ 111 GewO).

§ 9 Nebentätigkeit

Die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber vorher anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann sie untersagen, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen, insbesondere bei Konkurrenztätigkeit oder einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ist jede Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen untersagt.

§ 10 Verschwiegenheit

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Unberührt bleiben Meldungen und Offenlegungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Erörterung der eigenen Vergütung.

§ 11 Datenschutz

Der Arbeitgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Arbeitnehmers, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (§ 26 BDSG). Über Einzelheiten, Speicherdauer und Betroffenenrechte informiert ein gesondertes Datenschutzinformationsblatt. Für Verarbeitungen, die darüber hinausgehen – etwa die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen –, wird eine gesonderte, jederzeit widerrufliche Einwilligung eingeholt.

§ 12 Herausgabe von Unterlagen und Arbeitsmitteln

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sämtliche Unterlagen, Daten, Schlüssel und Arbeitsmittel unaufgefordert und vollständig herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Kopien dürfen nicht zurückbehalten werden.

§ 13 Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB. Eine Verlängerung der Fristen für den Arbeitgeber gilt in gleichem Umfang auch für den Arbeitnehmer. Die Kündigung bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. Nach Ausspruch einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung offener Urlaubsansprüche unwiderruflich von der Arbeitsleistung freistellen.

§ 14 Ausschlussfristen

Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden. Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei Monaten, verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb weiterer drei Monate gerichtlich geltend gemacht wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn, Ansprüche aus vorsätzlichem Handeln sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuell ausgehandelte Abreden bleiben auch ohne Einhaltung dieser Form wirksam (§ 305b BGB). Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Auf das Arbeitsverhältnis finden keine Tarifverträge Anwendung. Die im Betrieb bestehenden Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Arbeitnehmer hat eine unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. Damit sind die Nachweispflichten nach § 2 NachwG erfüllt.

Musterstadt, 14.02.2026

Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Zur Vertragsart „Minijob (geringfügige Beschäftigung)" Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erforderlich. Minijobber haben denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie alle anderen Beschäftigten.
Vor der Verwendung anpassen Namen, Anschriften und Daten in diesem Muster sind erfunden. Prüfen Sie außerdem, ob ein Tarifvertrag gilt und ob es einen Betriebsrat gibt. Beides ändert den Vertrag substanziell. Vertrag mit eigenen Daten erstellen →
Häufige Fragen

Fragen zum Arbeitsvertrag Servicekraft

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
So viele, wie beim vereinbarten Stundenlohn unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben. Die Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm – gerechnet wird Mindestlohn mal 130 geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Wer nach einer Mindestlohnerhöhung die Stunden nicht anpasst, rutscht ungewollt in die Sozialversicherungspflicht.
Muss zwischen zwei Schichten eine Ruhezeit liegen?
Ja, grundsätzlich elf Stunden ununterbrochen. Im Gaststättengewerbe darf sie auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen erfolgt. Geteilte Dienste mit Mittagspause dazwischen sind deshalb nicht beliebig planbar – die Ruhezeit beginnt erst nach dem Ende der zweiten Schicht.
Darf Essen und Unterkunft auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Nein. Der Mindestlohn ist in Geld zu zahlen. Sachbezüge wie Verpflegung oder eine Unterkunft dürfen zusätzlich gewährt und dann mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden, sie ersetzen den Mindestlohn aber nicht. Eine Klausel, die Verpflegung verrechnet, ist insoweit unwirksam.

Weitere Muster