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Arbeitsvertrag Mitarbeiter/in Kundenservice

Befristung auf zwölf Monate mit angemessen kurzer Probezeit – bei befristeten Verträgen muss beides zusammenpassen.

Im Kundenservice wird oft befristet eingestellt, und Befristungen scheitern regelmäßig an Formalien: Die Abrede braucht echte Schriftform vor Arbeitsantritt, und eine frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber schließt die sachgrundlose Befristung aus. Die zweite Dauerfrage ist die Leistungskontrolle – Mithören, Aufzeichnen und Kennzahlen unterliegen engen Grenzen.

Vertragsart Befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitszeit 30 Std./Woche
Vergütung 2.400,00 € / Monat
Urlaub 24 Tage
Probezeit 3 Monate
Berufsfeld

Was im Berufsfeld Kundenservice zusätzlich gilt

Der Vertragstext weiter unten ist der allgemeine. Diese Punkte kommen hinzu und stehen in keinem Muster, weil sie sich nicht als Klausel formulieren lassen.

  1. Auch im Kleinbetrieb gilt der Kündigungsschutz nicht automatisch nicht

    Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Bestand und nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten; Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig. Unabhängig davon bleiben das Maßregelungsverbot, das Benachteiligungsverbot des AGG und der Sonderkündigungsschutz bestehen – eine Kündigung ist also auch im Kleinbetrieb nicht beliebig.

    § 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 KSchG; § 612a BGB; §§ 1, 7 AGG
  2. Mithören und Aufzeichnen von Kundengesprächen ist eng begrenzt

    Die heimliche Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist strafbar. Zulässig ist allenfalls eine offene, angekündigte und anlassbezogene Auswertung zu Schulungszwecken, nicht die lückenlose Überwachung. Der Einsatz solcher Technik unterliegt zudem der Mitbestimmung des Betriebsrats.

    § 201 StGB; § 26 BDSG; § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  3. Die Befristung muss vor Arbeitsantritt unterschrieben sein

    Die Befristungsabrede braucht echte Schriftform, und zwar bevor die Arbeit aufgenommen wird. Wer erst am zweiten Tag unterschreibt, hat einen unbefristeten Vertrag – die übrigen Abreden bleiben wirksam.

    § 14 Abs. 4 TzBfG, § 126 BGB
  4. Ohne Sachgrund höchstens 24 Monate, und nur bei Neueinstellung

    Bestand mit demselben Arbeitgeber jemals zuvor ein Arbeitsverhältnis, ist die sachgrundlose Befristung ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht lässt Ausnahmen nur bei sehr lange zurückliegenden und ganz anders gearteten Vorbeschäftigungen zu.

    § 14 Abs. 2 TzBfG; BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14
  5. Die Probezeit muss zur Laufzeit passen

    Bei einem befristeten Vertrag muss die Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer stehen. Sechs Monate Probezeit bei zwölf Monaten Laufzeit sind unverhältnismäßig; dieses Muster setzt deshalb drei Monate an.

    § 15 Abs. 3 TzBfG

Das vollständige Vertragsmuster

Erzeugt mit demselben Werkzeug, das Ihnen auch Ihren eigenen Vertrag baut – mit den Werten aus der Übersicht oben.

Ihr Vertragsentwurf · 15 Paragraphen · erzeugt am 03.09.2026

Befristeter Arbeitsvertrag

Arbeitgeber
Musterfirma GmbH Musterstraße 1, 12345 Musterstadt vertreten durch die Geschäftsführung
Arbeitnehmer
Max Mustermann Beispielweg 7, 12345 Musterstadt geboren am 01.01.1990

wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als Mitarbeiter/in Kundenservice im Bereich Customer Care eingestellt. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere: – Telefonische und schriftliche Betreuung von Kundinnen und Kunden – Erfassung und Nachverfolgung von Anfragen im Ticketsystem – Bearbeitung von Reklamationen und Rückerstattungen – Pflege der Kundenstammdaten Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer unter Wahrung seiner Interessen eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

§ 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.03.2026. Es ist befristet bis zum 28.02.2027 und endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung erfolgt ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Der Arbeitnehmer bestätigt, dass zuvor kein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber bestanden hat. Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist beiderseits möglich. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§ 3 Arbeitsort

Arbeitsort ist Musterstraße 1, 12345 Musterstadt.

§ 4 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Verteilung auf die Wochentage richten sich nach der betrieblichen Regelung. Die Arbeitszeit ist bei einer Dauer von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten zu unterbrechen (§ 4 ArbZG). Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet. Der Arbeitgeber kann Überstunden anordnen, soweit betriebliche Erfordernisse dies verlangen, die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und die Mehrarbeit dem Arbeitnehmer im Einzelfall zumutbar ist. Als Überstunden gelten nur Stunden, die der Arbeitgeber angeordnet oder gebilligt hat. Geleistete Überstunden werden mit dem anteiligen Stundenentgelt vergütet.

§ 5 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2.400,00 €. Die Vergütung wird zum Ende des Kalendermonats fällig und bargeldlos auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Konto überwiesen.

§ 6 Urlaub

Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche. Davon entfallen 20 Tage auf den gesetzlichen Mindesturlaub und 4 Tage auf vertraglichen Mehrurlaub. Für den Mehrurlaub gelten die Regelungen dieses Vertrages; im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Der Arbeitgeber weist rechtzeitig auf noch offene Urlaubstage und einen möglichen Verfall hin. Eine Übertragung in das folgende Kalenderjahr ist bis zum 31. März möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr, besteht der Urlaubsanspruch anteilig mit einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat.

§ 7 Arbeitsverhinderung

Der Arbeitnehmer zeigt jede Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich an. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen; der Arbeitgeber kann sie bereits ab dem ersten Tag verlangen. Im Krankheitsfall wird das Entgelt nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes für die Dauer von bis zu sechs Wochen fortgezahlt.

§ 8 Fortbildung

Ein Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung besteht nicht. Ist eine Fortbildung zur Ausübung der geschuldeten Tätigkeit gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, ist sie für den Arbeitnehmer kostenfrei und gilt als Arbeitszeit (§ 111 GewO).

§ 9 Nebentätigkeit

Die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber vorher anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann sie untersagen, wenn berechtigte betriebliche Interessen entgegenstehen, insbesondere bei Konkurrenztätigkeit oder einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ist jede Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen untersagt.

§ 10 Verschwiegenheit

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Unberührt bleiben Meldungen und Offenlegungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Erörterung der eigenen Vergütung.

§ 11 Datenschutz

Der Arbeitgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Arbeitnehmers, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist (§ 26 BDSG). Über Einzelheiten, Speicherdauer und Betroffenenrechte informiert ein gesondertes Datenschutzinformationsblatt. Für Verarbeitungen, die darüber hinausgehen – etwa die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen –, wird eine gesonderte, jederzeit widerrufliche Einwilligung eingeholt.

§ 12 Herausgabe von Unterlagen und Arbeitsmitteln

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sämtliche Unterlagen, Daten, Schlüssel und Arbeitsmittel unaufgefordert und vollständig herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Kopien dürfen nicht zurückbehalten werden.

§ 13 Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB. Eine Verlängerung der Fristen für den Arbeitgeber gilt in gleichem Umfang auch für den Arbeitnehmer. Die Kündigung bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. Nach Ausspruch einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung offener Urlaubsansprüche unwiderruflich von der Arbeitsleistung freistellen.

§ 14 Ausschlussfristen

Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden. Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei Monaten, verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb weiterer drei Monate gerichtlich geltend gemacht wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn, Ansprüche aus vorsätzlichem Handeln sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuell ausgehandelte Abreden bleiben auch ohne Einhaltung dieser Form wirksam (§ 305b BGB). Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Auf das Arbeitsverhältnis finden keine Tarifverträge Anwendung. Die im Betrieb bestehenden Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Arbeitnehmer hat eine unterschriebene Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. Damit sind die Nachweispflichten nach § 2 NachwG erfüllt.

Musterstadt, 14.02.2026

Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Zur Vertragsart „Befristeter Arbeitsvertrag" Die Befristungsabrede muss vor Arbeitsantritt eigenhändig unterschrieben vorliegen (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Eine nachgereichte Unterschrift heilt den Formmangel nicht – das Arbeitsverhältnis ist dann unbefristet.
Vor der Verwendung anpassen Namen, Anschriften und Daten in diesem Muster sind erfunden. Prüfen Sie außerdem, ob ein Tarifvertrag gilt und ob es einen Betriebsrat gibt. Beides ändert den Vertrag substanziell. Vertrag mit eigenen Daten erstellen →
Häufige Fragen

Fragen zum Arbeitsvertrag Mitarbeiter/in Kundenservice

Dürfen meine Kundengespräche mitgehört oder aufgezeichnet werden?
Nur mit einer tragfähigen Rechtsgrundlage und in engen Grenzen. Eine heimliche Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Worts ist strafbar. Zulässig ist allenfalls eine offene, anlassbezogene und angekündigte Auswertung zu Schulungszwecken; eine lückenlose Überwachung ist es nicht. Besteht ein Betriebsrat, ist der Einsatz solcher Technik mitbestimmungspflichtig.
Wann wird aus meiner Befristung ein unbefristeter Vertrag?
Wenn die Befristungsabrede nicht vor Arbeitsantritt schriftlich unterschrieben wurde, wenn ohne Sachgrund über 24 Monate hinaus verlängert wird, oder wenn mit demselben Arbeitgeber bereits früher ein Arbeitsverhältnis bestand. In allen Fällen bleibt der übrige Vertrag wirksam – er gilt dann nur eben unbefristet.
Kann mir wegen zu geringer Leistung gekündigt werden?
Möglich ist es, einfach ist es nicht. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die Leistung über einen längeren Zeitraum erheblich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Beschäftigter lag – in Kennzahlen häufig genannt werden rund ein Drittel. Erst dann muss die beschäftigte Person erklären, woran es lag. Vor der Kündigung steht in aller Regel eine Abmahnung.

Weitere Muster